Vererben

Unsere Verfassung garantiert die Testierfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder selbst bestimmen kann, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Ein Erblasser kann sich hierbei eines Testamentes oder Erbvertrages bedienen. Daneben gibt es eine Vielzahl von erbrechtlichen Gestaltungsinstrumenten (Vermächtnis, Vor-und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung)

Ein Notar berät Sie optimal auf welche Weise Ihr letzter Wille und mit welchem Instrumentarium am besten umgesetzt werden kann. Darüber hinaus sorgt der Notar für die Registrierung Ihres letzten Willens im zentralen Testamentsregister und gewährleistet so, dass Ihr in der notariellen Urkunde dokumentierter letzter Wille auch wirklich berücksichtigt und in die Tat umgesetzt wird.

Schenkungen und vorweggenommene Erfolge

Das Bedürfnis, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen, besteht zum einen im Bereich der Unternehmensnachfolge, um den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern, aber auch bei Grundeigentum, in dem es an Ehegatten oder Kinder übertragen wird. Wie bei Immobilienkaufverträgen handelt es sich bei Übertragung von Grundbesitz und Geschäftsanteilen um komplexe Rechtsgeschäfte, die der notariellen Beurkundung bedürfen.

Um die gegebenenfalls steuerliche Motivationen, Risiken und gegebenenfalls nicht gewünschte Rechtsfolgen nicht aus dem Blick zu verlieren, ist notarielle Beratung sinnvoll, um die Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abzuwägen.