Krankheit oder Unfall können zur Folge haben, dass man auf die Hilfe anderer angewiesen ist, da man seine persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann.

Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis kann insbesondere der Ehegatte oder Lebensgefährte nicht automatisch für die betroffene Person handeln oder entscheiden. Es ist daher äußerst ratsam Vorsorge zu treffen, damit vermieden wird, dass fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Die Mitwirkung eines Notars bei Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch dringend anzuraten:

Notare helfen, als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte, juristisch „saubere“ Vollmachten zu erteilen und Anordnungen zu treffen. So besteht die größtmögliche Gewähr, dass ausgesprochene Vollmachten und Anordnungen im Notfall auch tatsächlich Geltung erlangen.

Vorsorgeurkunden werden vom Notar im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registriert, damit sie im Fall des Falles gefunden und beachtet werden.