Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art, sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Dokumenten. Bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe eines Notars, wegen der weitreichenden, persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet, wie aus Gerichtsurteilen, die Zwangsvollstreckung statt. Auch Schiedssprüche sind nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder von einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden. Auf diese Weise können auch gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Notare sind Teil der vorsorgenden Rechtspflege. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteiisch und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern daher als verschwiegene Berater in komplizierten und folgereichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Notare werden vom Staat ernannt. Sie beurkunden Rechtsvorgänge und betreuen Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Der Notar berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen.
Sie sind – wie Richter – unabhängige, unparteiische Träger eines öffentlichen Amtes. Sie üben aus diesem Grunde hoheitliche Befugnisse im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege aus. Im Gegensatz zur streitigen Justiz, kümmern Sie sich jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld.
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Rechtsanwälte können aus diesem Grunde erst dann zu Notaren bestellt werden, wenn sie mindestens 5 Jahre als Rechtsanwalt tätig gewesen sind, das zweite Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und darüber hinaus eine besondere, notarielle Fachprüfung abgelegt haben. Sie verfügen daher zum einen über einen großen Erfahrungsschatz, zum anderen aber auch über eine nachgewiesene Qualifikation, die sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen.
Ein Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Wie alle anderen Notare ist jedoch selbstverständlich auch er zur strikten Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. Aus diesem Grunde darf ein Anwaltsnotar, der in seiner Eigenschaft als Notar tätig geworden ist, nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten. Ebenso wenig darf er in einer Angelegenheit, in der er als Rechtsanwalt tätig war, keine Tätigkeit als Notar mehr entfalten.
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