Die Begründung einer Lebensgemeinschaft - egal ob ehelich, nichtehelich oder gleichgeschlechtlich - zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Jeden. Die Vielgestaltigkeit der heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse wirft jedoch zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten:
- Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitig und gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen?
- Sollte Vermögen gemeinsam oder alleine erworben werden, und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
- Hafte ich für Schulden meines Partners?
- Bin ich und/oder mein Partner im Alter abgesichert?
- Wer zahlt oder haftet bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit?
- Welche Rechte und Pflichten bestehen bezüglich gemeinsamer Kinder?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Welche Rechte bestehen im Todesfall?
- Wie ist die Rechtslage bei einer „internationalen - gemischtnationalen Ehe?
Die möglichen Antworten auf all diese Fragen hängen davon ab, ob es eine eheliche, nichteheliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft ist.
Immer besteht jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, um eine auf die jeweilige Partnerschaft abgestimmte Regelung zu finden, die den individuellen Wünschen und Bedürfnissen Rechnung trägt.
Notare können als unparteiische Berater dabei helfen, einen vernünftigen und ausgewogenen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag zu schließen.