Der Kauf einer Immobilie stellt für die meisten das bedeutendste Rechtsgeschäft ihres Lebens dar.

Aus diesem Grunde sollten Käufer und Verkäufer sachgemäß beraten werden um Risiken zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grunde die Mitwirkung eines Notars zwingend vorgesehen. Er sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch für den Käufer.

Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages. Folgende Aspekte beispielsweise regelt ein Notar in jedem Immobilienkaufvertrag: